Öffentliche Hand
Definition der „Öffentlichen Hand“ Die „Öffentliche Hand“ ist ein Begriff, der in der Kreditwirtschaft verwendet wird, um alle staatlichen und kommunalen Einrichtungen und Behörden zu bezeichnen, die in der Lage sind, Kredite aufzunehmen und zu vergeben. Dies umfasst eine Vielzahl von Einrichtungen auf verschiedenen Ebenen, von der Bundesregierung und den Landesregierungen bis hin zu Gemeinden …