Ausfallbürgschaft

Definition und Bedeutung der Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft ist ein Begriff aus der Kreditwirtschaft und bezeichnet eine spezielle Form der Bürgschaft. Bei einer Ausfallbürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger, für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen, allerdings erst dann, wenn der Gläubiger erfolglos versucht hat, seine Forderungen beim Hauptschuldner einzutreiben. Dies unterscheidet die Ausfallbürgschaft von der herkömmlichen Bürgschaft, bei der der Bürge unmittelbar in Anspruch genommen werden kann, wenn der Hauptschuldner seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

Die Ausfallbürgschaft ist in § 771 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Sie bietet für den Bürgen den Vorteil, dass er erst dann in Anspruch genommen wird, wenn der Gläubiger beim Hauptschuldner erfolglos geblieben ist. Für den Gläubiger bedeutet dies einen zusätzlichen Aufwand, da er zunächst versuchen muss, seine Forderungen beim Hauptschuldner geltend zu machen.

Anwendung und Beispiele für Ausfallbürgschaften

Ausfallbürgschaften kommen in der Praxis häufig zum Einsatz, insbesondere im Geschäftsverkehr. Ein typisches Beispiel ist die Kreditvergabe durch eine Bank. Wenn ein Unternehmen einen Kredit aufnehmen möchte, aber nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, kann die Bank eine Ausfallbürgschaft verlangen. Der Bürge – oft ein anderes Unternehmen oder eine Person mit ausreichender Bonität – verpflichtet sich dann, für die Rückzahlung des Kredits einzustehen, falls das Unternehmen seine Verpflichtungen nicht erfüllt und die Bank ihre Forderungen beim Unternehmen nicht durchsetzen kann.

Ein weiteres Beispiel ist die Mietbürgschaft. Hierbei verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Vermieter, die Miete und etwaige Nebenkosten zu übernehmen, falls der Mieter zahlungsunfähig wird. Auch hier greift die Ausfallbürgschaft erst, wenn der Vermieter erfolglos versucht hat, seine Forderungen beim Mieter einzutreiben.

Vor- und Nachteile einer Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft bietet für den Bürgen den Vorteil, dass er erst dann in Anspruch genommen wird, wenn der Gläubiger beim Hauptschuldner erfolglos geblieben ist. Dies kann dem Bürgen Zeit verschaffen, um sich auf eine mögliche Inanspruchnahme vorzubereiten. Zudem hat der Bürge die Möglichkeit, den Hauptschuldner zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anzuhalten, bevor er selbst in Anspruch genommen wird.

Für den Gläubiger bedeutet die Ausfallbürgschaft allerdings einen zusätzlichen Aufwand, da er zunächst versuchen muss, seine Forderungen beim Hauptschuldner geltend zu machen. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn der Hauptschuldner zahlungsunfähig ist und der Gläubiger seine Forderungen nur mit großem Aufwand oder gar nicht durchsetzen kann.

Trotz dieser Nachteile bietet die Ausfallbürgschaft für den Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit, da er im Falle eines Ausfalls des Hauptschuldners auf den Bürgen zurückgreifen kann. Dies kann insbesondere bei hohen Kreditsummen oder bei unsicheren Geschäften von Vorteil sein.