Definition der Pfändungsfreigrenze
Die Pfändungsfreigrenze, auch als Pfändungsschutzgrenze oder Pfändungsfreibetrag bekannt, ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, der das Existenzminimum eines Schuldners sichert. Dieser Betrag ist vor Zugriffen von Gläubigern geschützt, selbst wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt. Die Pfändungsfreigrenze soll sicherstellen, dass der Schuldner trotz seiner finanziellen Verpflichtungen seinen grundlegenden Lebensunterhalt bestreiten kann.
Berechnung der Pfändungsfreigrenze
Die Höhe der Pfändungsfreigrenze ist in Deutschland im § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt und wird regelmäßig angepasst. Sie richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Schuldners und berücksichtigt zudem dessen Unterhaltspflichten. Für einen Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten liegt die Pfändungsfreigrenze beispielsweise aktuell bei 1.178,59 Euro monatlich (Stand: Juli 2021). Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der pfändungsfreie Betrag.
Um die Pfändungsfreigrenze zu berechnen, wird das Nettoeinkommen des Schuldners herangezogen. Von diesem Betrag werden die gesetzlich festgelegten Freibeträge abgezogen. Der verbleibende Betrag ist grundsätzlich pfändbar. Allerdings gibt es auch hier Grenzen: So ist nur ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens oberhalb der Pfändungsfreigrenze pfändbar. Dieser Prozentsatz steigt progressiv mit dem Einkommen.
Beispiel zur Veranschaulichung
Angenommen, ein Schuldner hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro und keine unterhaltsberechtigten Personen. Die Pfändungsfreigrenze liegt bei 1.178,59 Euro. Das bedeutet, dass von seinem Einkommen 821,41 Euro grundsätzlich pfändbar wären. Allerdings greift hier die progressive Pfändungstabelle: Von den 821,41 Euro, die über der Pfändungsfreigrenze liegen, sind nur 370,00 Euro pfändbar. Der Schuldner hätte also trotz Pfändung noch ein verfügbares Einkommen von 1.630,00 Euro.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Um den Schutz der Pfändungsfreigrenze in der Praxis zu gewährleisten, kann ein Schuldner sein Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Auf diesem Konto ist ein Guthaben bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze automatisch vor Pfändungen geschützt. Übersteigt das Guthaben auf dem Konto die Pfändungsfreigrenze, kann der überschüssige Betrag gepfändet werden, es sei denn, es handelt sich um unpfändbare Sozialleistungen.
Die Pfändungsfreigrenze spielt eine wichtige Rolle in der Kreditwirtschaft, da sie sowohl die Interessen der Gläubiger als auch die der Schuldner berücksichtigt. Sie ermöglicht es Gläubigern, ihre Forderungen durchzusetzen, schützt aber gleichzeitig die Existenzgrundlage der Schuldner.