Mitverpflichtung

Definition von Mitverpflichtung

Die Mitverpflichtung ist ein Begriff aus der Kreditwirtschaft, der sich auf die Situation bezieht, in der mehr als eine Partei für die Rückzahlung eines Kredits verantwortlich ist. In der Regel handelt es sich dabei um eine vertragliche Vereinbarung, bei der eine oder mehrere Personen (die Mitverpflichteten) neben dem eigentlichen Kreditnehmer die Verantwortung für die Rückzahlung des Kredits übernehmen. Diese Mitverpflichteten sind somit Mitkreditnehmer und haften gesamtschuldnerisch, das heißt, der Kreditgeber kann die gesamte Schuld von jedem der Mitverpflichteten einfordern.

Arten von Mitverpflichtung

Es gibt verschiedene Arten von Mitverpflichtung, die sich in der Praxis in der Kreditwirtschaft finden lassen. Diese unterscheiden sich hauptsächlich in der Art und Weise, wie die Mitverpflichtung zustande kommt und wie sie rechtlich behandelt wird.

1. Mitverpflichtung durch Bürgschaft: Eine Bürgschaft ist eine Form der Mitverpflichtung, bei der eine dritte Partei (der Bürge) die Verpflichtung übernimmt, die Schulden des Kreditnehmers zu begleichen, falls dieser nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Die Bürgschaft ist in der Regel schriftlich festzuhalten und der Bürge haftet neben dem Kreditnehmer für die Rückzahlung des Kredits.

2. Mitverpflichtung durch Mithaftung: Bei der Mithaftung handelt es sich um eine Mitverpflichtung, bei der mehrere Personen gemeinsam einen Kredit aufnehmen und somit gemeinsam für die Rückzahlung des Kredits haften. Im Unterschied zur Bürgschaft sind alle Mithaftenden gleichberechtigte Kreditnehmer.

Beispiele für Mitverpflichtung

Ein klassisches Beispiel für eine Mitverpflichtung ist der Fall, in dem Ehepartner gemeinsam einen Kredit für den Kauf eines Hauses aufnehmen. Beide Partner sind in diesem Fall Mitverpflichtete und haften gesamtschuldnerisch für die Rückzahlung des Kredits. Sollte einer der Partner aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, seinen Teil der Rückzahlung zu leisten, kann der Kreditgeber den gesamten Betrag vom anderen Partner einfordern.

Ein weiteres Beispiel ist die Bürgschaft. Angenommen, eine junge Person möchte einen Kredit aufnehmen, um ein Studium zu finanzieren, verfügt aber nicht über die notwendige Bonität. In diesem Fall könnte ein Elternteil oder ein anderer Verwandter als Bürge auftreten und sich verpflichten, die Schulden zu begleichen, falls der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Die Mitverpflichtung ist ein wichtiges Instrument in der Kreditwirtschaft, das es Kreditgebern ermöglicht, das Risiko eines Kreditausfalls zu minimieren. Gleichzeitig birgt es jedoch auch Risiken für die Mitverpflichteten, die sich der vollen Tragweite ihrer Verpflichtung bewusst sein sollten. Es ist daher ratsam, vor der Übernahme einer Mitverpflichtung eine sorgfältige Risikobewertung vorzunehmen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.