Definition und rechtlicher Rahmen der Insolvenzverschleppung
Insolvenzverschleppung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht und bezeichnet die strafbare Handlung, bei der eine insolvente Person oder ein insolventes Unternehmen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorsätzlich oder fahrlässig verzögert. In Deutschland ist die Insolvenzverschleppung in § 15a InsO (Insolvenzordnung) und § 283c StGB (Strafgesetzbuch) geregelt.
Gemäß diesen Vorschriften ist der Geschäftsführer einer GmbH oder der Vorstand einer AG verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife, einen Insolvenzantrag zu stellen. Unterlässt er dies, macht er sich strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Insolvenzverschleppung und Kreditwirtschaft
In der Kreditwirtschaft hat die Insolvenzverschleppung erhebliche Auswirkungen. Kreditgeber, in der Regel Banken, sind auf die Rückzahlung ihrer Kredite angewiesen. Wenn ein Kreditnehmer insolvent wird, besteht die Gefahr, dass die Kredite nicht mehr zurückgezahlt werden können. Daher ist es im Interesse der Kreditgeber, dass eine Insolvenz frühzeitig erkannt und ein Insolvenzverfahren zeitnah eingeleitet wird.
Wird die Insolvenz hingegen verschleppt, kann dies dazu führen, dass die Vermögenswerte des Schuldners weiter abnehmen und die Rückzahlungschancen der Kreditgeber sinken. Zudem kann eine verzögerte Insolvenzanmeldung dazu führen, dass weitere Kredite aufgenommen und weitere Schulden angehäuft werden, die dann ebenfalls nicht mehr bedient werden können.
Beispiele und Folgen der Insolvenzverschleppung
Ein bekanntes Beispiel für Insolvenzverschleppung ist der Fall des ehemaligen Drogeriemarkt-Königs Anton Schlecker. Er wurde 2017 wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit seiner Firma keine Insolvenzanmeldung vorgenommen hatte.
Die Folgen der Insolvenzverschleppung sind vielfältig und betreffen nicht nur den Schuldner selbst, sondern auch seine Gläubiger und die gesamte Wirtschaft. Für den Schuldner kann eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung neben der strafrechtlichen Sanktion auch zivilrechtliche Folgen haben, etwa Schadensersatzansprüche der Gläubiger.
Für die Gläubiger kann die Insolvenzverschleppung erhebliche finanzielle Verluste bedeuten. Sie können ihre Forderungen nicht mehr oder nur noch teilweise durchsetzen und müssen Abschreibungen vornehmen. Dies kann insbesondere für Banken und andere Kreditgeber existenzbedrohend sein.
Auch für die gesamte Wirtschaft hat die Insolvenzverschleppung negative Auswirkungen. Sie führt zu einer Verzerrung des Wettbewerbs, da insolvente Unternehmen weiterhin am Markt agieren und gesunde Unternehmen verdrängen können. Zudem kann sie das Vertrauen in die Wirtschaft und das Kreditwesen erschüttern und so zu einer allgemeinen Wirtschaftskrise beitragen.