Bürgschaft

Definition und Grundlagen der Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich eine Person, der Bürge, gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten, dem Hauptschuldner, einzustehen. In der Kreditwirtschaft wird die Bürgschaft häufig als Sicherheit für Kredite verwendet. Der Bürge haftet dabei subsidiär, das heißt, er muss erst dann zahlen, wenn der Hauptschuldner seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat und der Gläubiger erfolglos versucht hat, seine Forderungen beim Hauptschuldner einzutreiben.

Die Bürgschaft ist in vielen Rechtssystemen streng reguliert. In Deutschland beispielsweise muss sie schriftlich vereinbart werden und kann vom Bürgen jederzeit gekündigt werden, sofern sie nicht auf eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Zudem kann der Bürge vom Gläubiger nur in Anspruch genommen werden, wenn dieser zuvor erfolglos versucht hat, seine Forderungen beim Hauptschuldner einzutreiben.

Arten von Bürgschaften und ihre Anwendung in der Praxis

Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, die sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Ausgestaltung und ihrer Anwendung in der Praxis unterscheiden. Die gängigsten Formen sind die Ausfallbürgschaft, die selbstschuldnerische Bürgschaft und die Zeitbürgschaft.

Bei der Ausfallbürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und der Gläubiger erfolglos versucht hat, seine Forderungen beim Hauptschuldner einzutreiben. Diese Form der Bürgschaft wird häufig in der Kreditwirtschaft verwendet, insbesondere bei Krediten an kleine und mittlere Unternehmen.

Die selbstschuldnerische Bürgschaft geht noch einen Schritt weiter: Hier verpflichtet sich der Bürge, unabhängig vom Hauptschuldner für die Verbindlichkeiten zu haften. Das bedeutet, dass der Gläubiger den Bürgen direkt in Anspruch nehmen kann, ohne zuvor seine Forderungen beim Hauptschuldner einziehen zu müssen. Diese Form der Bürgschaft wird häufig bei Krediten an größere Unternehmen oder bei Immobilienfinanzierungen verwendet.

Die Zeitbürgschaft ist auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Der Bürge haftet in diesem Fall nur für Verbindlichkeiten, die während der Laufzeit der Bürgschaft entstehen. Diese Form der Bürgschaft wird häufig bei befristeten Krediten oder bei Krediten mit variablen Zinssätzen verwendet.

Risiken und Chancen der Bürgschaft

Eine Bürgschaft birgt sowohl für den Bürgen als auch für den Gläubiger Risiken und Chancen. Für den Bürgen besteht das Risiko, dass er für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners aufkommen muss, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn der Bürge selbst finanziell nicht gut aufgestellt ist.

Für den Gläubiger bietet die Bürgschaft hingegen eine zusätzliche Sicherheit. Sollte der Hauptschuldner zahlungsunfähig werden, kann der Gläubiger seine Forderungen beim Bürgen einziehen. Dies kann die Kreditvergabe erleichtern und das Ausfallrisiko des Kredits reduzieren.

Allerdings besteht auch für den Gläubiger ein Risiko: Sollte der Bürge ebenfalls zahlungsunfähig werden, kann der Gläubiger seine Forderungen möglicherweise nicht vollständig einziehen. Daher ist es wichtig, dass der Gläubiger die finanzielle Situation des Bürgen sorgfältig prüft, bevor er eine Bürgschaft akzeptiert.