Grundprinzip der Akzessorietät
Die Akzessorietät ist ein grundlegendes Prinzip in der Kreditwirtschaft und bezeichnet die Abhängigkeit einer Verbindlichkeit oder eines Rechts von einer anderen Hauptverbindlichkeit. In der Regel ist die akzessorische Verbindlichkeit an die Hauptverbindlichkeit gekoppelt und besteht nur so lange, wie die Hauptverbindlichkeit besteht. Wird die Hauptverbindlichkeit beglichen, erlischt auch die akzessorische Verbindlichkeit.
Anwendung der Akzessorietät in der Kreditwirtschaft
In der Kreditwirtschaft findet die Akzessorietät vor allem in Form von Sicherheiten Anwendung. Diese Sicherheiten dienen der Absicherung des Kreditgebers gegen das Ausfallrisiko des Kredits. Sie sind akzessorisch, da sie in direktem Zusammenhang mit der Hauptverbindlichkeit, also dem Kredit, stehen.
Ein gängiges Beispiel für eine akzessorische Sicherheit ist die Bürgschaft. Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Kreditgeber, die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers zu übernehmen, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Bürgschaft ist akzessorisch, da sie von der Hauptverbindlichkeit, also der Rückzahlung des Kredits, abhängt. Wird der Kredit vollständig zurückgezahlt, erlischt auch die Bürgschaft.
Ein weiteres Beispiel ist die Hypothek. Hierbei handelt es sich um ein Grundpfandrecht, das dem Kreditgeber das Recht einräumt, im Falle eines Zahlungsausfalls auf das Grundstück des Kreditnehmers zuzugreifen. Auch die Hypothek ist akzessorisch, da sie von der Hauptverbindlichkeit, der Rückzahlung des Kredits, abhängt. Wird der Kredit vollständig zurückgezahlt, erlischt auch die Hypothek.
Ausnahmen und Besonderheiten der Akzessorietät
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Akzessorietät. So sind beispielsweise Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen nicht akzessorisch. Sie sind unabhängig von einer Hauptverbindlichkeit und bestehen auch dann weiter, wenn die Hauptverbindlichkeit erlischt.
Eine Besonderheit der Akzessorietät ist, dass sie nicht nur die Existenz, sondern auch den Umfang der akzessorischen Verbindlichkeit bestimmt. Das bedeutet, dass die akzessorische Verbindlichkeit nicht höher sein kann als die Hauptverbindlichkeit. Wird die Hauptverbindlichkeit teilweise beglichen, reduziert sich auch die akzessorische Verbindlichkeit entsprechend.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Akzessorietät ein zentrales Prinzip in der Kreditwirtschaft ist. Sie bestimmt, dass bestimmte Verbindlichkeiten oder Rechte von einer Hauptverbindlichkeit abhängen und nur so lange bestehen, wie diese Hauptverbindlichkeit besteht. Dieses Prinzip findet vor allem bei Kreditsicherheiten Anwendung und dient der Absicherung des Kreditgebers gegen das Ausfallrisiko des Kredits.