Definition und Bedeutung der Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Begriff aus dem Kreditwesen und bezeichnet eine finanzielle Entschädigung, die ein Kreditnehmer an den Kreditgeber zahlen muss, wenn er einen Kredit vor dem vereinbarten Ende der Laufzeit vollständig zurückzahlt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Kreditnehmer eine Umschuldung vornimmt oder aus anderen Gründen in der Lage ist, den Kredit vorzeitig zu tilgen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung dient dazu, den Kreditgeber für den Zinsverlust zu entschädigen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredits entsteht. Denn der Kreditgeber hat bei Abschluss des Kreditvertrags mit einer bestimmten Zinseinnahme über die gesamte Laufzeit des Kredits gerechnet. Wird der Kredit vorzeitig zurückgezahlt, fallen diese Zinseinnahmen geringer aus oder entfallen ganz.
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die Höhe des noch ausstehenden Kreditbetrags, die verbleibende Laufzeit des Kredits und der vereinbarte Zinssatz. Zudem spielt auch die aktuelle Marktsituation eine Rolle. Ist der aktuelle Marktzinssatz niedriger als der im Kreditvertrag vereinbarte Zinssatz, fällt die Vorfälligkeitsentschädigung höher aus.
Die genaue Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist komplex und wird in der Regel von der Bank oder dem Kreditinstitut vorgenommen. Es gibt jedoch auch Online-Rechner, mit denen Kreditnehmer eine ungefähre Vorstellung von der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bekommen können.
Beispiel für eine Vorfälligkeitsentschädigung
Angenommen, ein Kreditnehmer hat einen Kredit über 100.000 Euro zu einem Zinssatz von 3% p.a. aufgenommen. Die Laufzeit des Kredits beträgt 10 Jahre. Nach 5 Jahren ist der Kreditnehmer in der Lage, den Kredit vollständig zurückzuzahlen. Der noch ausstehende Kreditbetrag beträgt zu diesem Zeitpunkt 50.000 Euro.
Die Bank berechnet nun die Vorfälligkeitsentschädigung. Sie geht dabei davon aus, dass sie den zurückgezahlten Betrag von 50.000 Euro zu einem aktuellen Marktzinssatz von 1% p.a. anlegen kann. Die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Zinssatz von 3% und dem aktuellen Marktzinssatz von 1% beträgt 2%. Diesen Betrag multipliziert die Bank mit dem noch ausstehenden Kreditbetrag von 50.000 Euro und der verbleibenden Laufzeit von 5 Jahren. Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt in diesem Fall also 5.000 Euro.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Fällen verhandelbar ist. Kreditnehmer sollten daher immer versuchen, mit ihrer Bank über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu verhandeln.