Definition und Bedeutung des schwebenden Geschäfts
Ein „Schwebendes Geschäft“ ist ein Begriff aus dem deutschen Schuldrecht und bezeichnet eine rechtliche Situation, in der ein Vertrag geschlossen wurde, dessen Wirksamkeit jedoch noch von einer Bedingung abhängt. In der Kreditwirtschaft wird dieser Begriff häufig im Zusammenhang mit Kreditverträgen verwendet, deren Wirksamkeit von der Zustimmung eines Dritten, beispielsweise eines Bürgen oder eines Mitgesellschafters, abhängt.
Ein schwebendes Geschäft ist somit ein Vertrag, der zwar bereits abgeschlossen wurde, dessen rechtliche Wirkung jedoch noch unsicher ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Kreditvertrag unter der Bedingung geschlossen wurde, dass eine bestimmte Sicherheit gestellt wird. Solange diese Sicherheit nicht gestellt ist, bleibt das Geschäft „schwebend“.
Beispiele für schwebende Geschäfte in der Kreditwirtschaft
Ein typisches Beispiel für ein schwebendes Geschäft in der Kreditwirtschaft ist der Abschluss eines Kreditvertrags unter der Bedingung der Zustimmung eines Bürgen. Der Bürge muss seine Zustimmung zu dem Geschäft noch erklären, bevor der Kreditvertrag wirksam wird. Solange diese Zustimmung nicht vorliegt, bleibt das Geschäft schwebend.
Ein weiteres Beispiel ist der Abschluss eines Kreditvertrags unter der Bedingung der Bestellung einer Grundschuld. Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für den Kredit. Solange die Grundschuld nicht bestellt ist, bleibt das Geschäft schwebend.
Rechtliche Folgen von schwebenden Geschäften
Die rechtlichen Folgen eines schwebenden Geschäfts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach § 158 BGB wird ein schwebendes Geschäft mit dem Eintritt der Bedingung wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Vertrag jedoch von jeder Vertragspartei ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Im Kontext der Kreditwirtschaft bedeutet dies, dass der Kreditnehmer den Kreditvertrag widerrufen kann, solange die Bedingung, beispielsweise die Zustimmung des Bürgen oder die Bestellung der Grundschuld, noch nicht eingetreten ist. Gleiches gilt für die Bank: Sie kann den Kreditvertrag widerrufen, solange die Bedingung noch nicht eingetreten ist.
Sobald die Bedingung jedoch eingetreten ist, wird das schwebende Geschäft wirksam und der Kreditvertrag ist bindend. Der Kreditnehmer ist dann zur Rückzahlung des Kredits verpflichtet und die Bank ist zur Auszahlung des Kredits verpflichtet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein schwebendes Geschäft in der Kreditwirtschaft ein Vertrag ist, dessen Wirksamkeit von einer Bedingung abhängt. Solange diese Bedingung nicht eingetreten ist, kann der Vertrag von beiden Seiten widerrufen werden. Mit dem Eintritt der Bedingung wird das Geschäft wirksam und der Vertrag ist bindend.