Definition und Funktion der SCHUFA
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, die Daten über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen sammelt und speichert. Sie wurde 1927 gegründet und hat ihren Sitz in Wiesbaden. Die SCHUFA hat das Ziel, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen und gleichzeitig Verbraucher vor Überschuldung zu bewahren.
Die SCHUFA erhält ihre Informationen von rund 9.000 Vertragspartnern, darunter Banken, Sparkassen, Versandhandelsunternehmen und Telekommunikationsanbieter. Diese melden der SCHUFA beispielsweise, wenn ein Kredit aufgenommen oder ein Handyvertrag abgeschlossen wird. Auch Informationen über Zahlungsstörungen wie unbezahlte Rechnungen oder geplatzte Schecks werden erfasst.
Die SCHUFA-Score und Kreditwürdigkeit
Ein zentraler Aspekt der SCHUFA ist die Berechnung des sogenannten SCHUFA-Scores. Dieser Wert gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Der Score wird anhand verschiedener Faktoren berechnet, darunter die Anzahl und Art der Kredite, das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit und die finanzielle Gesamtsituation. Der Score kann zwischen 0 und 100 liegen, wobei ein höherer Wert eine bessere Kreditwürdigkeit signalisiert.
Der SCHUFA-Score ist für viele Unternehmen ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Vergabe von Krediten oder der Eröffnung von Kundenkonten. Ein niedriger Score kann dazu führen, dass ein Kreditantrag abgelehnt wird oder nur zu schlechteren Konditionen gewährt wird. Umgekehrt kann ein hoher Score die Chancen auf einen Kredit verbessern und zu besseren Konditionen führen.
Rechte und Pflichten im Umgang mit der SCHUFA
Verbraucher haben das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA einzuholen. Diese gibt Auskunft über die gespeicherten Daten und den aktuellen SCHUFA-Score. Bei fehlerhaften Daten haben Verbraucher das Recht auf Berichtigung.
Unternehmen sind verpflichtet, die SCHUFA über aufgenommene Kredite und Zahlungsstörungen zu informieren. Sie dürfen jedoch nur dann eine SCHUFA-Auskunft einholen, wenn der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Es ist wichtig zu beachten, dass die SCHUFA nur einen Teilaspekt der Kreditwürdigkeit abbildet. Auch andere Faktoren wie das Einkommen, bestehende Sicherheiten oder die persönliche Lebenssituation spielen bei der Kreditvergabe eine Rolle. Daher sollte der SCHUFA-Score nicht als alleiniges Kriterium für die Kreditwürdigkeit betrachtet werden.