Definition und Bedeutung der Reallast
Die Reallast ist ein Begriff aus dem Bereich der Kreditwirtschaft und des Immobilienrechts. Sie bezeichnet eine Belastung eines Grundstücks, die nicht in der Einräumung eines dinglichen Rechts (wie etwa einer Hypothek oder Grundschuld), sondern in der Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen besteht. Diese Leistungen können Geldzahlungen, aber auch andere Dienstleistungen oder Sachleistungen sein. Die Reallast ist im deutschen Recht in den §§ 1105 bis 1112 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Die Reallast unterscheidet sich von anderen Formen der Grundstücksbelastung, insbesondere der Hypothek und der Grundschuld, dadurch, dass sie nicht auf die Sicherung einer Forderung gerichtet ist. Sie dient vielmehr dazu, dem Berechtigten eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen oder ihm die Nutzung des belasteten Grundstücks in bestimmter Weise zu ermöglichen.
Arten und Beispiele für Reallasten
Es gibt verschiedene Arten von Reallasten, die sich nach der Art der zu erbringenden Leistung unterscheiden. Eine Rentenschuld beispielsweise verpflichtet zur Zahlung einer Geldrente, während eine Fruchtrente die Lieferung von Naturalien, also Sachleistungen, vorsieht. Eine Dienstbarkeit kann die Verpflichtung zur Duldung bestimmter Handlungen oder Zustände oder zur Unterlassung bestimmter Handlungen beinhalten.
Ein Beispiel für eine Reallast könnte sein, dass der Eigentümer eines Grundstücks sich verpflichtet, dem Berechtigten jährlich eine bestimmte Menge Obst von den Bäumen auf dem Grundstück zu liefern (Fruchtrente). Ein anderes Beispiel wäre die Verpflichtung, dem Berechtigten das Recht zur Jagd oder Fischerei auf dem Grundstück zu gewähren (Dienstbarkeit).
Reallasten in der Kreditwirtschaft
In der Kreditwirtschaft spielen Reallasten eine eher untergeordnete Rolle. Sie werden in der Regel nicht als Kreditsicherheiten verwendet, da sie nicht auf die Sicherung einer Forderung gerichtet sind. Allerdings können sie den Wert eines Grundstücks beeinflussen und sind daher bei der Beleihungswertermittlung zu berücksichtigen.
Reallasten können jedoch in bestimmten Fällen für Kreditgeber von Interesse sein. So kann beispielsweise eine Rentenschuld, die dem Kreditgeber ein regelmäßiges Einkommen sichert, als zusätzliche Sicherheit dienen. Ebenso kann eine Dienstbarkeit, die dem Kreditgeber die Nutzung des Grundstücks in bestimmter Weise ermöglicht, den Wert des Kredits erhöhen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Reallasten in der Kreditwirtschaft eine spezielle Form der Grundstücksbelastung darstellen, die nicht primär zur Kreditsicherung dient, aber dennoch in bestimmten Fällen für Kreditgeber von Bedeutung sein kann. Ihre genaue Bedeutung und Auswirkung hängt dabei von der Art der Reallast und den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.