Nachbürgschaft

Definition und Grundlagen der Nachbürgschaft

Eine Nachbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft, bei der ein Bürge (Nachbürge) für die Verbindlichkeiten eines Hauptbürgen gegenüber dem Gläubiger einsteht. Diese Art der Bürgschaft kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn der Hauptbürge nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, um das Kreditrisiko des Gläubigers vollständig abzudecken. Der Nachbürge tritt in diesem Fall als zusätzliche Sicherheit auf und übernimmt die Haftung für den Fall, dass der Hauptbürge seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

Die Nachbürgschaft ist in § 774 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach ist der Nachbürge nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Hauptbürge nicht leisten kann oder will. Der Nachbürge hat jedoch das Recht, vom Gläubiger die Inanspruchnahme des Hauptbürgen zu verlangen, bevor er selbst zur Zahlung herangezogen wird.

Arten und Anwendungsbereiche der Nachbürgschaft

Es gibt verschiedene Arten von Nachbürgschaften, die sich hauptsächlich in der Art und Weise unterscheiden, wie der Nachbürge in Anspruch genommen werden kann. Bei der einfachen Nachbürgschaft kann der Gläubiger den Nachbürgen erst dann in Anspruch nehmen, wenn der Hauptbürge seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Bei der selbstschuldnerischen Nachbürgschaft hingegen kann der Gläubiger den Nachbürgen unmittelbar in Anspruch nehmen, ohne zuvor den Hauptbürgen in Anspruch nehmen zu müssen.

Nachbürgschaften werden in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft eingesetzt. Sie kommen beispielsweise bei Unternehmenskrediten zum Einsatz, wenn das Unternehmen selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt. In diesem Fall kann der Eigentümer oder ein anderes Unternehmen als Nachbürge auftreten. Auch im privaten Bereich können Nachbürgschaften vorkommen, beispielsweise wenn Eltern für die Kredite ihrer Kinder bürgen.

Beispiel und Risiken einer Nachbürgschaft

Ein typisches Beispiel für eine Nachbürgschaft ist die Situation, in der ein Unternehmen einen Kredit aufnehmen möchte, aber nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt. In diesem Fall kann der Eigentümer des Unternehmens oder ein anderes Unternehmen als Nachbürge auftreten und so die Kreditvergabe ermöglichen. Der Nachbürge haftet dann für die Rückzahlung des Kredits, falls das Unternehmen seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann.

Trotz der Vorteile, die eine Nachbürgschaft bieten kann, birgt sie auch erhebliche Risiken. Der Nachbürge übernimmt eine erhebliche finanzielle Verantwortung und kann im schlimmsten Fall zur Zahlung des gesamten Kreditbetrags verpflichtet werden. Daher sollte eine Nachbürgschaft nur nach sorgfältiger Prüfung und Beratung übernommen werden. Es ist auch wichtig, dass der Nachbürge seine Rechte und Pflichten genau kennt und versteht, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.