Definition und Merkmale des Gesellschafterdarlehens
Ein Gesellschafterdarlehen ist ein Darlehen, das von einem Gesellschafter an die Gesellschaft, in der er Anteile hält, gewährt wird. Es handelt sich dabei um eine Form der Finanzierung, die insbesondere in Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise einer GmbH oder AG, Anwendung findet.
Im Unterschied zu einem normalen Bankkredit, bei dem ein Kreditinstitut als Kreditgeber fungiert, ist beim Gesellschafterdarlehen der Kreditgeber gleichzeitig auch Anteilseigner der Gesellschaft. Dies hat sowohl für den Gesellschafter als auch für die Gesellschaft spezifische Vor- und Nachteile, die im Folgenden näher erläutert werden.
Rechtliche Aspekte und Behandlung in der Insolvenz
Ein wesentlicher Aspekt des Gesellschafterdarlehens ist seine rechtliche Behandlung, insbesondere im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft. Nach deutschem Recht wird das Gesellschafterdarlehen in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt.
Gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO werden Forderungen aus Gesellschafterdarlehen im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft nachrangig behandelt. Das bedeutet, dass sie erst dann bedient werden, wenn alle anderen Gläubigerforderungen befriedigt wurden. Dies kann dazu führen, dass der Gesellschafter im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft sein Darlehen ganz oder teilweise abschreiben muss.
Vor- und Nachteile des Gesellschafterdarlehens
Ein wesentlicher Vorteil des Gesellschafterdarlehens besteht darin, dass es eine flexible Form der Finanzierung darstellt. Der Gesellschafter kann die Konditionen des Darlehens, wie beispielsweise den Zinssatz oder die Laufzeit, in der Regel frei mit der Gesellschaft vereinbaren. Zudem kann das Darlehen in der Regel kurzfristig gewährt werden, was insbesondere in Situationen, in denen die Gesellschaft schnell an Liquidität gelangen muss, von Vorteil sein kann.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das Gesellschafterdarlehen die Eigenkapitalquote der Gesellschaft nicht verändert. Dies kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn die Gesellschaft aufgrund von Kreditverträgen oder gesetzlichen Vorschriften eine bestimmte Eigenkapitalquote aufrechterhalten muss.
Ein Nachteil des Gesellschafterdarlehens besteht darin, dass es im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft nachrangig behandelt wird. Dies bedeutet, dass der Gesellschafter im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft das Risiko trägt, sein Darlehen ganz oder teilweise abschreiben zu müssen.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass das Gesellschafterdarlehen steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Dies kann dazu führen, dass die Gesellschaft im Vergleich zu einem Bankkredit höhere Steuern zahlen muss.
Beispiel für ein Gesellschafterdarlehen
Ein Beispiel für ein Gesellschafterdarlehen könnte folgendermaßen aussehen: Ein Gesellschafter einer GmbH gewährt der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro zu einem Zinssatz von 5% p.a. für eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Zinsen werden jährlich gezahlt und das Darlehen wird am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt. Im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft würde der Gesellschafter jedoch das Risiko tragen, sein Darlehen ganz oder teilweise abschreiben zu müssen.