Definition und Grundlagen des Erbbaurechts
Das Erbbaurecht, auch als Erbpacht bekannt, ist ein spezielles Rechtsverhältnis, das in der Immobilien- und Kreditwirtschaft eine wichtige Rolle spielt. Es handelt sich dabei um das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Dieses Recht wird in der Regel gegen Zahlung eines Erbbauzinses gewährt und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1.011 bis 1.092 geregelt.
Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, das heißt, es ist an das Grundstück gebunden und nicht an die Person des Erbbauberechtigten. Es kann verkauft, vererbt oder belastet werden und hat eine maximale Laufzeit von 99 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit fällt das Recht sowie alle darauf errichteten Bauwerke an den Grundstückseigentümer zurück.
Erbbaurecht in der Kreditwirtschaft
In der Kreditwirtschaft spielt das Erbbaurecht eine bedeutende Rolle, insbesondere im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung. Da das Erbbaurecht ein veräußerbares und belastbares Recht ist, kann es als Sicherheit für einen Kredit dienen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Kreditnehmer nicht Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem er bauen möchte.
Die Beleihung eines Erbbaurechts ist jedoch mit besonderen Risiken verbunden, die von der Kreditwirtschaft in der Kreditprüfung berücksichtigt werden müssen. Dazu gehört insbesondere das Risiko, dass der Erbbauberechtigte seinen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag, insbesondere der Zahlung des Erbbauzinses, nicht nachkommt. In diesem Fall kann der Grundstückseigentümer das Erbbaurecht kündigen und die auf dem Grundstück errichteten Bauwerke in Besitz nehmen.
Beispiele für die Anwendung des Erbbaurechts
Ein typisches Beispiel für die Anwendung des Erbbaurechts ist die Errichtung von Wohngebäuden auf kommunalem Grund. Viele Städte und Gemeinden vergeben Erbbaurechte auf ihren Grundstücken, um den Wohnungsbau zu fördern und gleichzeitig die Kontrolle über die Grundstücke zu behalten. Der Erbbauberechtigte errichtet auf dem Grundstück ein Wohngebäude und zahlt dafür einen jährlichen Erbbauzins an die Gemeinde.
Ein weiteres Beispiel ist die Errichtung von Windkraftanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Der Landwirt bleibt Eigentümer des Grundstücks und erhält einen Erbbauzins für die Nutzung seines Grundstücks durch den Betreiber der Windkraftanlage.
In beiden Fällen kann das Erbbaurecht als Sicherheit für einen Kredit dienen, der zur Finanzierung des Bauvorhabens aufgenommen wird. Die Kreditwirtschaft muss dabei jedoch die besonderen Risiken des Erbbaurechts berücksichtigen und entsprechende Sicherheiten verlangen.