Einzugsermächtigung / Lastschrift

Definition und Funktion der Einzugsermächtigung / Lastschrift

Die Einzugsermächtigung oder Lastschrift ist ein Zahlungsverfahren, das in der Kreditwirtschaft weit verbreitet ist. Es ermöglicht dem Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag direkt vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger hierfür eine Einzugsermächtigung, die auch als Lastschriftmandat bezeichnet wird. Dieses Mandat ist eine schriftliche Einwilligung, die es dem Zahlungsempfänger erlaubt, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen.

Die Einzugsermächtigung / Lastschrift ist ein effizientes Mittel zur Abwicklung wiederkehrender Zahlungen, wie sie beispielsweise bei Kreditraten, Mietzahlungen, Versicherungsprämien oder Abonnements anfallen. Sie bietet sowohl für den Zahlungsempfänger als auch für den Zahlungspflichtigen Vorteile. Der Zahlungsempfänger profitiert von einer sicheren und planbaren Zahlungsabwicklung, während der Zahlungspflichtige den Komfort hat, sich nicht um die fristgerechte Überweisung der fälligen Beträge kümmern zu müssen.

Arten der Einzugsermächtigung / Lastschrift

Es gibt zwei Hauptformen der Einzugsermächtigung / Lastschrift: die Basislastschrift und die Firmenlastschrift. Die Basislastschrift, auch SEPA-Basislastschrift genannt, ist das Standardverfahren für Lastschriften innerhalb des SEPA-Raums (Single Euro Payments Area). Sie kann sowohl für geschäftliche als auch für private Zahlungen verwendet werden und bietet dem Zahlungspflichtigen eine achtwöchige, bedingungslose Rückgabefrist.

Die Firmenlastschrift, auch SEPA-Firmenlastschrift genannt, ist hingegen nur für geschäftliche Zahlungen zwischen Unternehmen vorgesehen. Sie bietet keine Rückgabemöglichkeit für den Zahlungspflichtigen, was für den Zahlungsempfänger eine höhere Zahlungssicherheit bedeutet.

Beispiele und Anwendungsbereiche der Einzugsermächtigung / Lastschrift

Ein typisches Beispiel für die Nutzung der Einzugsermächtigung / Lastschrift ist die monatliche Mietzahlung. Der Mieter erteilt dem Vermieter eine Einzugsermächtigung, und der Vermieter zieht die Miete monatlich vom Konto des Mieters ein. Ähnlich verhält es sich bei Kreditraten, die der Kreditnehmer monatlich an die Bank zahlen muss. Auch hier kann der Kreditnehmer der Bank eine Einzugsermächtigung erteilen, sodass die Bank die Kreditraten direkt vom Konto des Kreditnehmers einziehen kann.

Ein weiteres Anwendungsbeispiel sind Abonnements, wie sie beispielsweise bei Zeitschriften, Streaming-Diensten oder Fitnessstudios üblich sind. Der Abonnent erteilt dem Anbieter eine Einzugsermächtigung, und der Anbieter zieht die Abonnementgebühren regelmäßig vom Konto des Abonnenten ein.

In all diesen Fällen bietet die Einzugsermächtigung / Lastschrift eine bequeme und effiziente Möglichkeit zur Abwicklung der Zahlungen. Sie reduziert den Verwaltungsaufwand für beide Parteien und minimiert das Risiko von Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen.