Deckungsgrenze

Definition der Deckungsgrenze

Die Deckungsgrenze ist ein Begriff aus der Kreditwirtschaft und bezeichnet die maximale Summe, die ein Kreditinstitut einem Kreditnehmer zur Verfügung stellen kann, ohne dabei das Risiko eines Kreditausfalls zu erhöhen. Sie wird in der Regel auf der Grundlage der Bonität des Kreditnehmers und der Qualität der zur Verfügung gestellten Sicherheiten berechnet.

Die Deckungsgrenze ist ein wichtiges Instrument zur Risikosteuerung in Kreditinstituten. Sie soll sicherstellen, dass das Kreditinstitut auch im Falle eines Kreditausfalls nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Daher wird die Deckungsgrenze in der Regel so festgelegt, dass sie die erwarteten Verluste aus einem Kreditausfall abdeckt.

Bestimmung der Deckungsgrenze

Die Bestimmung der Deckungsgrenze erfolgt in der Regel durch eine Kombination aus der Beurteilung der Bonität des Kreditnehmers und der Bewertung der zur Verfügung gestellten Sicherheiten. Die Bonität des Kreditnehmers wird dabei anhand verschiedener Faktoren beurteilt, wie zum Beispiel der Höhe und Stabilität des Einkommens, der Höhe und Art der bestehenden Verbindlichkeiten und der bisherigen Zahlungshistorie.

Die zur Verfügung gestellten Sicherheiten werden in der Regel nach ihrem Verkehrswert bewertet. Dabei wird der Wert der Sicherheiten in der Regel mit einem Abschlag versehen, um mögliche Wertverluste im Falle eines Verkaufs zu berücksichtigen. Der so ermittelte Wert der Sicherheiten wird dann mit der Bonität des Kreditnehmers kombiniert, um die Deckungsgrenze zu bestimmen.

Beispiel für die Anwendung der Deckungsgrenze

Ein einfaches Beispiel kann die Anwendung der Deckungsgrenze verdeutlichen: Angenommen, ein Kreditnehmer möchte einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro aufnehmen. Er verfügt über ein stabiles Einkommen und hat keine weiteren Verbindlichkeiten. Als Sicherheit stellt er eine Immobilie zur Verfügung, die einen Verkehrswert von 150.000 Euro hat.

Das Kreditinstitut bewertet die Bonität des Kreditnehmers als gut und setzt daher die Deckungsgrenze auf 80% des Verkehrswerts der Immobilie, also auf 120.000 Euro. Da der gewünschte Kreditbetrag von 100.000 Euro unterhalb der Deckungsgrenze liegt, kann das Kreditinstitut den Kredit gewähren, ohne das Risiko eines Kreditausfalls zu erhöhen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Deckungsgrenze ein wichtiges Instrument zur Risikosteuerung in Kreditinstituten ist. Sie stellt sicher, dass das Kreditinstitut auch im Falle eines Kreditausfalls nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Die Bestimmung der Deckungsgrenze erfolgt dabei auf der Grundlage der Bonität des Kreditnehmers und der Qualität der zur Verfügung gestellten Sicherheiten.