Bürge

Definition und Rolle des Bürgen in der Kreditwirtschaft

Ein Bürge ist eine Person oder eine Institution, die sich verpflichtet, die Schulden eines Kreditnehmers zu begleichen, falls dieser dazu nicht in der Lage ist. Diese Verpflichtung wird in der Regel durch einen Bürgschaftsvertrag festgehalten. In der Kreditwirtschaft spielt der Bürge eine wichtige Rolle, da er das Risiko für den Kreditgeber verringert und so die Kreditvergabe erleichtert.

Arten der Bürgschaft

Es gibt verschiedene Arten der Bürgschaft, die sich in der Art und Weise unterscheiden, wie der Bürge für den Kreditnehmer einsteht. Die gängigsten Formen sind die Ausfallbürgschaft, die selbstschuldnerische Bürgschaft und die Bürgschaft auf erstes Anfordern.

Bei der Ausfallbürgschaft wird der Bürge erst dann in Anspruch genommen, wenn der Kreditgeber erfolglos versucht hat, seine Forderungen beim Kreditnehmer einzutreiben. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft hingegen haftet der Bürge unmittelbar, sobald der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Bürgschaft auf erstes Anfordern ist die strengste Form der Bürgschaft. Hier muss der Bürge zahlen, sobald der Kreditgeber dies verlangt, ohne dass der Kreditgeber nachweisen muss, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist.

Rechtliche Aspekte der Bürgschaft

Die Bürgschaft ist in vielen Ländern gesetzlich geregelt. In Deutschland beispielsweise ist sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Dort ist festgelegt, dass eine Bürgschaft schriftlich vereinbart werden muss und dass der Bürge seine Verpflichtung jederzeit kündigen kann, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Zudem hat der Bürge das Recht, vom Kreditgeber über den Stand der Kreditschuld informiert zu werden.

Beispiele für die Anwendung von Bürgschaften

Bürgschaften kommen in vielen Bereichen der Wirtschaft zum Einsatz. Ein typisches Beispiel ist der Kredit für ein Eigenheim. Viele Banken verlangen, dass der Kreditnehmer einen Bürgen stellt, der im Falle eines Zahlungsausfalls einspringt. Ein weiteres Beispiel ist der Unternehmenskredit. Hier kann die Bürgschaft von einer anderen Firma oder von einer Bürgschaftsbank übernommen werden.

Risiken und Verantwortung des Bürgen

Die Übernahme einer Bürgschaft ist mit erheblichen Risiken verbunden. Der Bürge muss im schlimmsten Fall die gesamte Kreditsumme begleichen, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird. Daher sollte man sich die Entscheidung, eine Bürgschaft zu übernehmen, gut überlegen und sich über die finanzielle Situation des Kreditnehmers genau informieren. Zudem sollte der Bürge seine eigenen finanziellen Möglichkeiten realistisch einschätzen und sich im Klaren darüber sein, dass er im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers die Kreditschuld begleichen muss.