Besitzkonstitut

Definition und Bedeutung des Besitzkonstituts

Das Besitzkonstitut ist ein Begriff aus dem deutschen Sachenrecht und bezeichnet eine rechtliche Konstruktion, bei der eine Person (der Besitzkonstituent) einer anderen Person (dem Besitzkonstitutär) den unmittelbaren Besitz an einer Sache einräumt, ohne dass dabei die Besitzverhältnisse im rechtlichen Sinne geändert werden. Der Besitzkonstituent bleibt also rechtlicher Besitzer der Sache, obwohl er nicht mehr den unmittelbaren Besitz hat.

In der Kreditwirtschaft spielt das Besitzkonstitut eine wichtige Rolle, da es oft als Sicherungsmittel für Kredite verwendet wird. Der Kreditnehmer (Besitzkonstituent) räumt dem Kreditgeber (Besitzkonstitutär) den unmittelbaren Besitz an einer Sache (zum Beispiel einer Immobilie oder eines Fahrzeugs) ein, bleibt aber weiterhin der rechtliche Eigentümer. Der Kreditgeber hat somit eine Sicherheit für den Fall, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Arten des Besitzkonstituts und ihre Anwendung in der Kreditwirtschaft

Es gibt zwei Arten des Besitzkonstituts: das direkte und das indirekte Besitzkonstitut. Beim direkten Besitzkonstitut räumt der Besitzkonstituent dem Besitzkonstitutär den unmittelbaren Besitz an der Sache ein, indem er ihm die Sache übergibt. Beim indirekten Besitzkonstitut bleibt der Besitzkonstituent im unmittelbaren Besitz der Sache, räumt dem Besitzkonstitutär aber das Recht ein, über die Sache zu verfügen.

In der Kreditwirtschaft wird das direkte Besitzkonstitut häufig bei der Kreditsicherung verwendet. Der Kreditnehmer übergibt dem Kreditgeber eine Sache (zum Beispiel die Schlüssel zu einer Immobilie oder einem Fahrzeug), bleibt aber weiterhin der rechtliche Eigentümer. Der Kreditgeber hat somit eine Sicherheit für den Fall, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Das indirekte Besitzkonstitut wird in der Kreditwirtschaft seltener verwendet, kann aber beispielsweise bei der Sicherung von Krediten durch Wertpapiere zum Einsatz kommen. Der Kreditnehmer bleibt im unmittelbaren Besitz der Wertpapiere, räumt dem Kreditgeber aber das Recht ein, über die Wertpapiere zu verfügen.

Beispiele für das Besitzkonstitut in der Kreditwirtschaft

Ein klassisches Beispiel für das Besitzkonstitut in der Kreditwirtschaft ist die Sicherungsübereignung. Der Kreditnehmer übergibt dem Kreditgeber eine Sache (zum Beispiel ein Fahrzeug) als Sicherheit für den Kredit. Der Kreditnehmer bleibt aber weiterhin der rechtliche Eigentümer des Fahrzeugs und kann es nach vollständiger Tilgung des Kredits zurückfordern.

Ein weiteres Beispiel ist die Verpfändung von Wertpapieren. Der Kreditnehmer bleibt im unmittelbaren Besitz der Wertpapiere, räumt dem Kreditgeber aber das Recht ein, über die Wertpapiere zu verfügen. Der Kreditgeber kann die Wertpapiere also verkaufen, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Besitzkonstitut in der Kreditwirtschaft ein wichtiges Instrument zur Kreditsicherung ist. Es ermöglicht es dem Kreditgeber, eine Sicherheit für den Kredit zu erhalten, ohne dass der Kreditnehmer sein Eigentum an der Sache verliert.