Bearbeitungsgebühr

Definition und Bedeutung der Bearbeitungsgebühr

Die Bearbeitungsgebühr, auch als Kreditbearbeitungsgebühr oder Darlehensgebühr bekannt, ist eine einmalige Gebühr, die von Kreditinstituten für die Bearbeitung eines Kreditantrags erhoben wird. Sie deckt die Kosten ab, die dem Kreditinstitut durch die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers, die Erstellung des Kreditvertrags und die Verwaltung des Kredits entstehen.

Die Höhe der Bearbeitungsgebühr variiert je nach Kreditinstitut und Kredithöhe. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kreditbetrags berechnet und kann zwischen 1% und 3% liegen. In einigen Fällen kann die Gebühr auch einen festen Betrag haben. Die Bearbeitungsgebühr wird normalerweise zum Zeitpunkt der Kreditauszahlung fällig und direkt vom Kreditbetrag abgezogen.

Rechtliche Aspekte der Bearbeitungsgebühr

In den letzten Jahren gab es in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, rechtliche Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren. Die Gerichte haben in vielen Fällen entschieden, dass diese Gebühren unzulässig sind, da sie Kosten für Tätigkeiten abdecken, die im Interesse des Kreditgebers liegen und daher von diesem getragen werden sollten.

In Deutschland hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig sind. Die Banken wurden verpflichtet, die bereits gezahlten Gebühren zurückzuzahlen. Dieses Urteil hat dazu geführt, dass die meisten Kreditinstitute in Deutschland keine Bearbeitungsgebühren mehr erheben.

Beispiele für die Anwendung der Bearbeitungsgebühr

Um die Anwendung der Bearbeitungsgebühr zu verdeutlichen, betrachten wir ein Beispiel: Ein Kunde beantragt einen Kredit in Höhe von 10.000 Euro bei einer Bank, die eine Bearbeitungsgebühr von 2% erhebt. Die Bank berechnet die Gebühr auf den Kreditbetrag, was in diesem Fall 200 Euro entspricht. Diese Gebühr wird direkt von der Kreditsumme abgezogen, sodass der Kunde tatsächlich nur 9.800 Euro erhält.

In einem anderen Beispiel beantragt ein Kunde einen Kredit in Höhe von 20.000 Euro bei einer Bank, die eine feste Bearbeitungsgebühr von 300 Euro erhebt. Auch in diesem Fall wird die Gebühr von der Kreditsumme abgezogen, sodass der Kunde tatsächlich nur 19.700 Euro erhält.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bearbeitungsgebühr, wenn sie erhoben wird, in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einbezogen werden muss. Dieser Zinssatz gibt die tatsächlichen Kosten eines Kredits pro Jahr an und ermöglicht es den Verbrauchern, verschiedene Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Wenn die Bearbeitungsgebühr in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einbezogen wird, erhöht sie die Kosten des Kredits und damit den effektiven Jahreszins.