Basel II

Definition und Hintergrund von Basel II

Basel II ist ein internationaler Standard für Bankenregulierung, der von dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht entwickelt wurde. Dieser Ausschuss ist ein Gremium von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden aus 27 Ländern, darunter auch Deutschland. Der Name „Basel II“ leitet sich vom Sitz des Ausschusses in Basel, Schweiz, ab und bezeichnet die zweite Generation von Standards, die nach dem ersten Basler Abkommen (Basel I) eingeführt wurden.

Basel II wurde im Jahr 2004 veröffentlicht und trat in der Europäischen Union im Jahr 2007 in Kraft. Ziel des Abkommens ist es, das Bankensystem stabiler zu machen und Finanzkrisen zu verhindern. Es legt Mindeststandards für die Eigenkapitalausstattung von Banken fest und schafft einheitliche Regeln für die Risikomessung und -steuerung.

Die drei Säulen von Basel II

Das Basler Abkommen II basiert auf drei Säulen: Mindestkapitalanforderungen, Aufsichtlicher Überprüfungsprozess und Marktdisziplin.

Mindestkapitalanforderungen

Die erste Säule legt fest, wie viel Eigenkapital eine Bank vorhalten muss, um ihre Risiken abzudecken. Dabei werden verschiedene Risikoarten unterschieden, darunter Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko. Die Eigenkapitalanforderungen sind dabei so gestaltet, dass sie die Risikoprofile der Banken besser widerspiegeln als unter Basel I. So müssen beispielsweise Banken, die riskantere Kredite vergeben, mehr Eigenkapital vorhalten als Banken mit weniger riskanten Kreditportfolios.

Aufsichtlicher Überprüfungsprozess

Die zweite Säule von Basel II betrifft die Rolle der Aufsichtsbehörden. Sie sollen die Risikomanagementsysteme der Banken überprüfen und sicherstellen, dass diese angemessen sind. Zudem können sie zusätzliche Eigenkapitalanforderungen festlegen, wenn sie der Meinung sind, dass die Risiken einer Bank nicht ausreichend durch die Mindestkapitalanforderungen abgedeckt sind.

Marktdisziplin

Die dritte Säule von Basel II zielt darauf ab, die Transparenz im Bankensektor zu erhöhen und so die Marktdisziplin zu stärken. Banken sind verpflichtet, regelmäßig Informationen über ihre Risikoprofile und ihre Eigenkapitalausstattung zu veröffentlichen. Dadurch sollen Marktteilnehmer besser in die Lage versetzt werden, die Risiken von Banken einzuschätzen und entsprechend zu reagieren.

Beispiel für die Anwendung von Basel II

Ein Beispiel für die Anwendung von Basel II ist die Kreditvergabe. Wenn eine Bank einem Unternehmen einen Kredit gewährt, muss sie dafür Eigenkapital vorhalten. Die Höhe des erforderlichen Eigenkapitals hängt dabei von der Risikoeinstufung des Kredits ab. Ein Kredit an ein Unternehmen mit guter Bonität erfordert weniger Eigenkapital als ein Kredit an ein Unternehmen mit schlechter Bonität. Diese Risikoeinstufung wird durch interne Ratingsysteme der Banken oder durch externe Ratingagenturen vorgenommen. Durch diese risikosensitive Eigenkapitalunterlegung sollen Fehlanreize bei der Kreditvergabe vermieden und die Stabilität des Bankensystems erhöht werden.