Definition und Grundlagen des Abzahlungskaufs
Der Abzahlungskauf, auch Ratenkauf oder Teilzahlungskauf genannt, ist eine Form des Kreditgeschäfts, bei dem der Käufer den Kaufpreis in Raten über einen bestimmten Zeitraum hinweg an den Verkäufer oder einen Dritten (z.B. eine Bank) zurückzahlt. Der Käufer wird sofort Eigentümer der Ware, obwohl er den Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt hat.
Im Gegensatz zum Darlehensvertrag, bei dem der Darlehensnehmer das Darlehen in einer Summe erhält und dann in Raten zurückzahlt, erhält der Käufer beim Abzahlungskauf die Ware und zahlt den Kaufpreis in Raten zurück. Der Abzahlungskauf ist in § 505 BGB geregelt und unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers.
Merkmale und Ablauf eines Abzahlungskaufs
Ein Abzahlungskauf zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: Der Kaufpreis wird in mindestens drei Raten über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten gezahlt. Der Käufer wird sofort Eigentümer der Ware. Der Verkäufer oder ein Dritter (z.B. eine Bank) gewährt dem Käufer einen Kredit zur Finanzierung des Kaufpreises. Der Käufer zahlt den Kredit in Raten zurück.
Der Ablauf eines Abzahlungskaufs ist wie folgt: Der Käufer und der Verkäufer (oder ein Dritter) schließen einen Abzahlungskaufvertrag ab. Der Käufer erhält die Ware und wird sofort Eigentümer. Der Käufer zahlt den Kaufpreis in Raten zurück. Der Verkäufer (oder ein Dritter) hat das Recht, die Ware zurückzunehmen, wenn der Käufer mit mindestens zwei Raten in Verzug ist.
Beispiel für einen Abzahlungskauf
Ein typisches Beispiel für einen Abzahlungskauf ist der Kauf eines Autos auf Raten. Der Käufer schließt mit dem Autohändler (oder einer Bank) einen Abzahlungskaufvertrag ab. Der Käufer erhält das Auto und wird sofort Eigentümer. Der Käufer zahlt den Kaufpreis in monatlichen Raten über einen Zeitraum von z.B. drei Jahren zurück. Der Autohändler (oder die Bank) hat das Recht, das Auto zurückzunehmen, wenn der Käufer mit mindestens zwei Raten in Verzug ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Abzahlungskauf eine Form des Kreditgeschäfts ist, bei dem der Käufer den Kaufpreis in Raten zurückzahlt und sofort Eigentümer der Ware wird. Der Abzahlungskauf ist in § 505 BGB geregelt und unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers.