Abtretung

Definition und Bedeutung der Abtretung

Die Abtretung, auch Zession genannt, ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem ein Gläubiger (Zedent) seine Forderung gegenüber einem Schuldner (Debitor) an einen Dritten (Zessionar) überträgt. Dieser Vorgang ist in der Kreditwirtschaft von großer Bedeutung, da er oft als Sicherheitsmechanismus für Kredite verwendet wird. Die Abtretung ermöglicht es dem Kreditgeber, im Falle eines Zahlungsausfalls auf die abgetretenen Forderungen zuzugreifen.

Arten der Abtretung und ihre Anwendung

Es gibt zwei Hauptarten der Abtretung: die offene und die stille Abtretung. Bei der offenen Abtretung wird der Schuldner über die Abtretung informiert und muss zukünftig an den Zessionar zahlen. Bei der stillen Abtretung hingegen wird der Schuldner nicht informiert und zahlt weiterhin an den ursprünglichen Gläubiger, der dann die Zahlung an den Zessionar weiterleitet.

Ein gängiges Beispiel für die Anwendung der Abtretung in der Kreditwirtschaft ist die Abtretung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen. Wenn ein Kreditnehmer einen Kredit aufnimmt, kann der Kreditgeber verlangen, dass der Kreditnehmer seine zukünftigen Lohn- oder Gehaltsansprüche an den Kreditgeber abtritt. Dies dient als Sicherheit für den Kreditgeber, da er im Falle eines Zahlungsausfalls auf diese Ansprüche zugreifen kann.

Rechtliche Aspekte der Abtretung

Die Abtretung ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach § 398 BGB kann ein Gläubiger seine Forderung gegen den Schuldner an einen Dritten abtreten, sofern nicht das Gesetz oder die Natur der Forderung es nicht ausschließt. Die Abtretung muss nicht notariell beurkundet werden, sondern kann auch formlos erfolgen. Allerdings muss der Zessionar die Abtretung akzeptieren, damit sie wirksam wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Abtretung nur die Forderung, nicht aber die damit verbundenen Nebenrechte, wie z.B. Sicherheiten, überträgt. Diese müssen gesondert übertragen werden.

Fazit

Die Abtretung ist ein wichtiges Instrument in der Kreditwirtschaft, das sowohl Kreditgebern als auch Kreditnehmern Vorteile bietet. Kreditgeber können sich durch die Abtretung von Forderungen gegen Zahlungsausfälle absichern, während Kreditnehmer durch die Abtretung von Forderungen oft erst die Möglichkeit erhalten, einen Kredit zu erhalten. Allerdings sind bei der Abtretung auch rechtliche Aspekte zu beachten, insbesondere hinsichtlich der Informationspflichten gegenüber dem Schuldner und der Übertragung von Nebenrechten.